Wie ich bereits in den Kommentaren zu meinem Artikel schrieb, wurden viele Aspekte des neuen Tarifs bereits in den Verhandlungen von der GEMA zur Disposition gestellt. Zum Beispiel der Zeitzuschlag oder ein mehrjähriges Einführungsszenario. Da jedoch die Veranstalterseite die Verhandlungen einfach abgebrochen hatte, wurde der neue Tarif eben unverändert im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Während Clubszene und DEHOGA jetzt lieber gegen die GEMA hetzten bzw. hetzen ließen, anstatt die Gesprächsangebote der GEMA anzunehmen, trat der BDK (Bund Deutscher Karneval e.V.) dann doch lieber mit der GEMA in Verhandlungen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist ein neuer Gesamtvertrag, der sich aber auf den Tarif als solchen auswirkt und für alle betroffenen Veranstalter gültig ist.
1. Die »5-Stunden-Klausel« ist vom Tisch – wie ich das schon in den Kommentaren zum letzten Artikel andeutete. Jetzt gilt ein linearer Zeitzuschlag von 25% (statt vorher 50%) nach 8 Stunden (vorher 5 Stunden) je weitere 2 Stunden Veranstaltungsdauer. Ein Zeitzuschlag wird also jetzt erst für Veranstaltungen fällig, die länger als 8 Stunden sind und die Höhe wurde um die Hälfte reduziert.
Die GEMA hatte diesen Zeitzuschlag bereits in den ersten Verhandlungen zur Disposition gestellt, worauf die Veranstalterseite jedoch nicht einging.
2. Über den Zeitraum von 5 Jahren wird es Einführungsnachlässe geben, ähnlich wie das auch schon bei den neuen Konzerttarifen der Fall war. Somit greift der Tarif erst ab 2018 in voller Höhe, was den Veranstaltern Zeit gibt, sich schrittweise darauf einzustellen. Auch das wurde bereits in den ursprünglichen Verhandlungen, die von DEHOGA & Co einseitig abgebrochen wurden, von der GEMA angeboten.
3. Es wird einen Nachlass von 15% auf kulturelle, religiöse oder soziale Veranstaltungen geben, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Damit erfahren z.B. Brauchtumsveranstaltungen wie der Karneval, Schützenfeste oder Veranstaltungen von lokalen Musikvereinen eine deutliche Entlastung. Im Tarif heißt es konkret:
»Dieser Nachlass wird unter den vorgenannten Voraussetzungen insbesondere gewährt für
- Veranstaltungen der Brauchtumspflege von Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen, Schützenvereinen, Musikvereinen,
- Kinder- oder Seniorenveranstaltungen,
- Jugendtanzveranstaltungen, die im Rahmen der Jugendbetreuung für Jugendliche unter 21 Jahren durchgeführt werden, soweit nur alkoholfreie Getränke ausgegeben werden und von den Besuchern ein Eintrittsgeld von nicht mehr als 5,00 EUR erhoben wird
- Veranstaltungen der freien Wohlfahrtspflege.«
Auch dieser Punkt war absehbar, betrifft aber wohl nicht die »bevorzugten« Mitglieder des DEHOGA, weshalb es erstmal nicht aufs Tapet kam. Eine Diskothek – auch wenn in einigen Artikeln Betreiber das zu lancieren versuchten – ist ein primär wirtschaftlich orientiertes Unternehmen und eben keine kulturelle oder soziale Veranstaltung.
4. Die Härtefallnachlassregelung wird in Form einer Angemessenheitsregelung in der Form konkretisiert, dass außerhalb der Mindestvergütung die Obergrenze für die GEMA-Vergütung 10% der Eintrittsgelder beträgt.
5. Der Tarif tritt erst am 1.4.2013 und nicht schon am 1.1.2013 in Kraft, so dass die Karnevalisten im nächsten Jahr noch zu alten Tarifen abrechnen können und etwas mehr Zeit haben, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.
Nachlesen kann man das alles nochmal im Detail in der Presseerklärung der GEMA.
In meinen Augen entlarvt dieser Gesamtvertrag sehr deutlich das perfide Spiel von DEHOGA und Konsorten. Anstatt die Angebote der GEMA zu verhandeln und einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss zu finden, brach man lieber einseitig die Verhandlungen ab und setzte auf das beliebte GEMA-Bashing.
Der Gesamtvertrag spricht eine klare Sprache: Die GEMA ist und war verhandlungsbereit und macht natürlich auch Zugeständnisse, sofern diese in Gesprächen stichhaltig begründet werden können. Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass der ganze Konflikt vermeidbar gewesen wäre, wenn die Interessenvertreter der Veranstalterseite nicht nur das wirtschaftliche Wohl ihrer Großverdiener im Auge gehabt hätten.
Die jetzt durch den Gesamtvertrag eingebrachten Modifikationen des Tarifs sind nun die Gesprächsgrundlage, d.h., dass weitere Verhandlungen zu keiner Verschlechterung für die Veranstalterseite mehr führen können, sondern höchstens zu Entlastungen. Das bedeutet, dass weitere Verhandlungen mit anderen Verbänden – die ja aktuell auch noch laufen – durchaus noch zu zusätzlichen Erleichterungen entweder für alle oder aber unter bestimmten Bedingungen für einen Teil der Veranstaltungen führen können.
(-th-)


[...] die GEMA mit dem BDK auf einen Gesamtvertrag einigen konnte, der Auswirkungen auf den Tarif hat. Alle Informationen dazu finden Sie hier. [Werbung]Seitdem die GEMA die für 2013 geplanten Tarife für Live-Musik-Veranstaltungen im [...]
“Die Kommentarfunktion bleibt solange freigeschaltet, wie hier eine sachliche Diskussion möglich ist. Sollte es wieder – wie beim letzten Artikel zu dem Thema – zu massiven Bleidigungen, Pöbeleien und Drohungen kommen, wird die Funktion sofort deaktiviert.”
Frage: Wozu moderiert man denn bitte Kommentare? Doch wohl um Beleidigungen u.s.w. auszufiltern!
Da hat wohl wieder einer das Internet nicht verstanden.
Vielleicht auch deshalb, um die Flut an guten Gegenargumenten nicht veröffentlichen zu müssen.
Zur Sache: Kein Kommentar, da es bekanntlich weder mit Pro-GEMA-Aktivisten, noch mit GEMA-Mitarbeitern (und deren altmodische Weltanschauung) möglicht ist, eine Disskussion zu führen.
P.S. Da dies hier an Sie gerichtet ist, spielt es auch keine Rolle, ob mein Kommentar letztendlich veröffentlicht, oder gelöscht wird – von letzterem gehe ich mal aus.
MfG
“Frage: Wozu moderiert man denn bitte Kommentare? Doch wohl um Beleidigungen u.s.w. auszufiltern!
Da hat wohl wieder einer das Internet nicht verstanden.”
Es kommt halt immer auf das Ausmaß an. Beim Letzten Artikel war das Verhältnis “Normale Kommentare” zu “Bleidigungen, Drohungen etc.” etwa 1 zu 15. Das beschert eine Menge Arbeit und ich habe eben auch noch andere Dinge zu tun, als den ganzen Tag hier Kommentare zu moderieren. Es hat also nichts damit zu tun, dass ich angeblich das Internet nicht verstanden hätte, sondern damit, dass irgendwann einfach ein Punkt erreicht ist, wo sich schlicht der Arbeitsaufwand nicht mehr lohnt.
“Vielleicht auch deshalb, um die Flut an guten Gegenargumenten nicht veröffentlichen zu müssen.”
Nein, damit hat es nichts zu tun. Das dürften die Kommentare beim letzten Artikel wohl deutlich zeigen. Gute Gegenargumente sind immer willkommen, aber leider sind es eben meist Beschimpfungen und Beleidigungen, die geliefert werden.
“Zur Sache: Kein Kommentar, da es bekanntlich weder mit Pro-GEMA-Aktivisten, noch mit GEMA-Mitarbeitern (und deren altmodische Weltanschauung) möglicht ist, eine Disskussion zu führen.”
Das ist einfach nur eine polemische Unterstellung. Die größten Kritiker der GEMA sitzen in ihren eigenen Reihen. Aber im Gegensatz zu vielen Möchtegern-Kritikern, die sich aktuell in Foren etc. meinen zu profilieren zu müssen, wissen diese Leute, wovon sie reden und haben das nötige Hintergrundwissen.
Und wie man an der Einigung mit dem BDK sieht, kann man mit der GEMA sehrwohl diskutieren und verhandeln. Wer sich dann lieber auf polimische Unterstellungen zurückzieht, der zeigt doch, dass es ihm an guten Argumenten gebricht.
Herr Hohnen, auch hier gebe ich Ihnen Recht.
Wenn jemand von anderen behauptet, er habe das Internet nicht verstanden, dann muss ich immer ganz höflich lächeln, weil ich von jenen gerne mal auch wüsste, wie man es denn zu verstehen habe. Scheint ja so etwas wie ein Internet-Dogma zu geben.
Allein die Aufteilung in eine diskussionsunsinnige Fraktion Pro-GEMA oder Mitarbeitet zeigt mir eigentlich eher an, dass hier jemand den Sinn von Kommunikation nicht verstanden haben könnte.
Man sich sehr gut streiten, nicht immer mit Erfolg. Es gibt genug andere Baustellen bei der GEMA, die eigentlich dringender und andere Regelungen, die etwas “eigenartig” sind.
Bei dem vorliegenden Tarif habe ich eigentlich nur das Problem, dass durch die ganzen Sonderregelungen die Tarifvereinfachung eigentlich nicht wirklich gelungen ist. Am einfachsten wäre es gewesen, zu sagen: 10% vom Eintritt und aus. Raumgröße ist doch egal. Und dann gibt es entsprechende Nachlässe wegen Verband und Co.
Und was ich an der 10%-Regelung etwas problematisch fände, ist eher im Bereich des Datenschutzes zu finden. Da müssten die Diskothek etc. ja ein bisschen Betriebsgeheminisse ausplaudern. Ich weiß nicht, ob das andere Rechte eines Betreibers zu tief tangierte. Das Finanzamt darf das wissen, aber die GEMA?
Ja, dieses Problem sehe ich auch an der generellen 10%-Idee. Es würde zwangsläufig bedeuten, dass die Veranstalter und Betreiber ihre Bücher offenlegen müssten. Das dürfte wohl kaum durchzusetzen sein. Zudem besteht dann auch die Möglichkeit, durch “kreative Buchführung” und andere Tricks, zu betrügen. Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass es Läden gibt, bei denen jedes Xte Eintrittsgeld in eine “eigene Kasse” wandert.
Ein weiterer Punkt ist ja dann auch der, dass bei einer generellen 10%-Regelung das Verlustrisiko auf Unbeteiligte, also die Urheber in der GEMA, umverteilt wird, was heute ja nur bei Härtefällen passiert.
Auch ist die Frage, ob das mit angemessenem Aufwand überhaupt realisierbar wäre bei 1.5 Mio Veranstaltungen im Jahr. Denn allein auf die Aussage eines Veranstalters, wieviele Besucher da waren, möchte man sich ja dann doch nicht verlassen.
Das Verlustrisiko gehört eben zum Risiko. Da muss der Urheber eben einfach mal auch ein Risiko tragen
Die Kontrolle wird schwierig. Man wird wohl eher mit Stichproben rechnen dürfen. Auch das muss hinnehmbar sein. Will man den Vertretern der Clubszene aber Glauben schenken, sind sie alle ja auf Seiten der Urheber – und wenn sie es nicht über die GEMA abrechnen, werden die bestimmt gut Buch führen und es den Urhebern direkt zukommen lassen. Da fällt dann auch die Pauschale der GEMA weg oder dass das Eingenommene doch wieder nur die Großen bekommen.
Apropos: Das wäre sowieso eine ganz nette Lösung. Disko- und Clubszene werden aus der Verwertung durch die GEMA gestrichen – per Vertrag. (Haben sich denn die Komponisten der dort gespielten Musik einmal zu den neuen Tarifen geäußert, sofern sie GEMA-Mitglieder sind?)
Einer Gesamtbranche in der Mehrheit eine kreative Buchhaltung zu unterstellen ist schon dreist! Was würden die deutschen Handwerker sagen, wenn sie aufgrund von negativen Ausnahmen in einzelnen Betrieben in der Bewertung so verallgemeinert werden würden! Discotheken und Clubs werden genauso von den Finanzämtern, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften etc überprüft wie alle anderen Branchen auch. Konzertveranstalter zahlen Lizenzgeühren auf reale Einnahmen, Lizenzgebühren bei Radisendern fallen an auf reale Werbeeinnahmen… nirgendwo Fiktionen. PLAN-Soll á la neuer GEMA Tarif-Gestaltung gab es im Kommunismus und sogenannten sozialistischen Staaten!
Es ist nun wirklich ein offenes Geheimnis, dass es in vielen Läden zwei Kassen am Eingang gibt. In die zweite wandert jede x-te Eintritt und so an der Steuer vorbei. Das ist schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten so. Es wird wohl gedultet, weil man es nachträglich – dank der Stempel statt Eintrittskarten Praxis – kaum noch nachweisen kann. In den Finanzämtern ist diese Praxis hinlänglich bekannt.
Zudem kann man hier Konzertveranstalter und Discos nicht vergleichen, da ja bei Konzerten in der Regel eine fixe Menge an Eintrittskarten verkauft wird und die im Diskotheken-Bereich häufig anzutreffende “Zwei-Kassen-Praxis” gar nicht so leicht realisierbar wäre. Konzertveranstaltungen sind vom neuen Tarif ohnehin nicht betroffen.
Aber auch zur Ehrlichkeit von Konzertveranstaltern – gerade im kleineren Bereich – könnte man so einiges sagen. Erst kürzlich monierte in einem Forum eine Band, dass man sie wegen ihrer GEMA-Mitgliedschaft nicht gebucht hätte. Dem Veranstalter waren 250.-€ für die GEMA zuviel und er hätte sie nur auftreten lassen, wenn sie davon 200.- selber getragen hätten. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich um ein Konzert vor 200 Besuchern bei einem Eintritt von 10.-€ handeln sollte. Rechnet man das nach, fällt einem auf, dass unter den gegebenen Bedingungen die GEMA-Vergütung nach dem Tarif U-K 80.-€ betragen würde (bei geschätzten Einnahmen aus Kartenumsätzen von 2000.-€). Die Band hätte also nicht nur für den Veranstalter die GEMA gezahlt, sondern diesem auch noch 170€ geschenkt. Sehr faires und ehrliches Verhalten seitens des Veranstalters, oder?
Viele Urheber, die auch als Interpreten selbst Konzerte bestreiten, berichten ebenfalls von falschen Anmeldungen durch die Veranstalter (was man ja dank Nettoeinzelverrechnung gut nachvollziehen kann). Da werden dann 300 Besucher gemeldet, obwohl über 500 da waren und ähnliche Schoten. Leider können es sich die meisten Künstler nicht erlauben, dagegen vorzugehen, aus Angst, nicht mehr gebucht zu werden.
Gerade Newcomer und unbekanntere Acts werden diesbezüglich regelmäßig von der Veranstalterseite unter Druck gesetzt. Wahrlich, ein sehr faires und ehrliches Verhalten.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die GEMA von vielen Veranstaltern regelmäßig betuppt wird.
“PLAN-Soll á la neuer GEMA Tarif-Gestaltung gab es im Kommunismus und sogenannten sozialistischen Staaten!”
Der Satz zeigt, dass Sie den neuen Tarif wohl nicht verstanden haben. Die Berechnung aufgrund von m² und Eintrittsgeld ist erstmal die Basis, aber die Vergütung soll nie über 10% für die GEMA betragen. Weist ein Veranstalter nach, dass er mehr als diese 10% zahlt aufgrund der tatsächlichen Einnahmen, wird die Vergütung entsprechend reduziert.
Das hat nichts mit Plan-Soll oder Gleichmacherei zu tun, sondern damit, dass man bei 1,5 Millionen lizensierten Veranstaltungen im Jahr eine Berechnungsgrundlage braucht. Müsste für jede Veranstaltung einzeln tarifiert und berechnet werden, würde der Verwaltungsaufwand und somit letztlich auch der Vergütungssatz steigen.
zu 1.) der Zuschlag wurde nicht um die Hälfte reduziert, da die Zeitspanne sich verringert hat
zu 2.) Wenn Sie einen neuen Tarif mit +500% Gebühren vor die Nase gesetzt bekommen, sagen und jemand bietet Ihnen 50% Discount an, sagen Sie dann “na dann sofort”?
zu 3.) Die GEMA folgt hier der gesetzlichen Vorgabe entsprechend § 13 Abs. 3 S. 4 UrhG. Wenn Sie das jetzt als neue Errungenschaft verkaufen, wundert mich das. Mir stellt sich eher die Frage, wieso die GEMA diesen gesetzlichen Vorgaben vorher nicht nachkam.
zu 4.) Die GEMA erzählt uns seit Monaten die Tarifsätze an sich lägen bei 10% der Einnahmen. Wenn sich die GEMA jetzt bei den 10% auf die Härtefallnachlassregelung stürzt, heisst dies wohl, dass sie uns die letzten Monate für dumm verkaufen wollte. Das schafft doch Vertrauen und eine gute Verhandlungsgrundlage, oder?
zu 5.) ein langsamer Tod ist nicht immer ein schönerer Tod. Abgesehen davon sind die kleinen nicht-kommerziellen Veranstaltungen die Dummen, da das stufenweise Einführungsszenario erst ab 10€ greift
1. Das haben Sie wohl missverstanden. Ich schrieb, dass der Zeitzuschlag jetzt nicht mehr nach 5 sondern erst nach 8 Stunden berechnet wird und der Zuschlag nicht mehr 50% sondern nur noch 25% beträgt. Welche Zeitspanne hat sich denn verringert? Für mich sind 8 Stunden länger als 5. Bitte erläutern Sie doch, was Sie genau meinen.
2. Also, nochmal zum Mitschreiben: GEMA und die Verbände haben verhandelt. Bei Verhandlungen ist es nunmal üblich, mit seinem Maximalgebot zu beginnen und dann im Zuge der Verhandlungen Zugeständnisse zu machen – auf beiden Seiten. Da die Verbände aber die Verhandlungen einfach abgebrochen haben, musste die GEMA den neuen Tarif einseitig veröffentlichen, um das Schiedsverfahren anzustoßen.
Und vielleicht war es ja genau das, was DEHOGA & Co wollten? Denn was passiert jetzt? Solange das Schiedverfahren läuft, tritt der neue Tarif dennoch in Kraft und die strittigen Gelder fließen auf ein Sperrkonto. Die Veranstalter zahlen also ab 1.4.2013 die neuen Tarife, ob sie wollen oder nicht und die Urheber in der GEMA sehen von dem Geld nichts, da es ja bis zur Einigung vor der Schiedstelle eingefroren bleibt.
Ein Schelm könnte nun folgende Überlegung anstellen: Cui bono? Wem nützt das? Den Urhebern in der GEMA erstmal nicht, denn die sehen nichts von dem Geld. Den kleinen Veranstaltern auch nicht. Vielleicht trifft es einige kleine Veranstalter ja wirklich so hart, dass sie schließen müssen. Die Großen werden kein Problem damit haben, die höheren Vergütungen zu zahlen.
Wenn also das Szenario eintreten sollte, dass Kleine schließen müssen und es den Größeren nichts ausmacht, wer hat dann von der Verhandlungsblockade seitens DEHOGA profitiert? Die größeren Veranstalter/Betreiber, weil einiges an kleinen Mitbewerbern weggefallen ist. Auch eine Möglichkeit, den Markt zum eigenen Vorteil zu bereinigen, oder?
Die Einigung mit dem BDK zeigt doch deutlich, dass die GEMA verhandlungsbereit ist. Jedoch verhandeln heisst eben nicht, dass man versucht die Gegenseite mit Hass und Hetze in die Knie zu zwingen, sondern eben, dass man konstruktiv miteinander redet. Wenn ich sehe, mit welchem Hass geschätzte Kollegen wie Julia Neigel oder Konstantin Wecker überzogen werden, nur weil sie als Urheber eben hinter der GEMA stehen, dann vergeht mir persönlich wirklich jede Lust, mit solchen Leuten überhaupt zu dikutieren. Wen jemand pleite geht, der Ihnen vorher gewünscht hat, man solle sie z.b. am nächsten Baum aufknüpfen, dann dürfte sich auh Ihr Mitleid in sehr engen Grenzen halten.
3. Sie meinen wohl § 13 des UrhWG (nicht des UrhG). Diesen will ich mal, für diejenigen, die nicht erst googlen wollen, hier zitieren:
“[...]Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen.[...]”
Der Paragraf sagt also nur, dass auf solche Belange Rücksicht genommen werden soll, nicht jedoch, in welcher Form und Höhe das zu passieren hat. Dass es jetzt einen konkreten Nachlassprozentsatz gibt ist also durchaus ein gutes Verhandlungsergebnis.
Übrigens steht in dem Paragrafen “soll” und nicht “muss”, was ein juristischer Unterschied ist. “Muss” bedeutet, dass kein Ermessen vorliegt und die Sache so umgesetzt werden muss. Bei “soll” hingegen handelt es sich um sog. “intendiertes Ermessen”, was also einen gewissen Ermessenspielraum einräumt (einfach formuliert). Es ist also eine gestztliche Vorgabe, der die GEMA nachkommen sollte, aber eben nicht muss.
4. Haben sie den neuen Tarif eigentlich mal gelesen? Oder verstehen Sie ihn nur nicht? Während normalerweise nach potentiellen Besuchern (1 Person pro 1m²) tarifiert wird, werden bei der Härtefallnachlassregelung die realen Eintrittseinnahmen berücksichtigt.
“Als Vergütung werden 10 % der Eintrittsgelder und/oder sonstigen Entgelte wie z.B. Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse, die unmittelbar zur Finanzierung der
Veranstaltung dienen, berechnet.”
Mal kurz konkret gemacht:
200m² Location, 5€ Eintritt
Normaler Tarif (ohne Zuschläge, Nachlässe, sonstiges Entgelt): 100.- Vergütung (weil aufgrund der Fläche 200 Besucher berechnet werden; 200*5=1000 potentielle Eintrittsgelder; 10% davon sind 100€)
Härtefall (es kommen nur 100 Besucher): Es werden 10% der tatsächlichen Einnahmen berechnet, also 100*5=500. Die Vergütung beträgt davon 10%, also 50.-€.
Unterschied jetzt verstanden? Der Härtefall ist jetzt klar geregelt und das kann auch nicht mehr zurückgenommen werden. Allerdings könnten die noch laufenden Verhandlungen zu weiteren Erleichterungen führen.
5. Gerade die kleinen, nichtkommerziellen Veranstaltungen unter 10€ Eintritt profitieren doch in der Regel vom neuen Tarif, sofern sie nicht vorher nach dem lächerlich günstigen Diskotheken-Tarif abgerechnet wurden. Ein solches Einführungsszenario hat ja auch bei den Konzerttarifen schon sehr gut funktioniert, warum sollte es jetzt anders sein.
Es ist übrigens nicht statthaft, in Beispiel-Horrorrechnungen Zuschläge einzurechnen, die für den neuen Tarif noch gar nicht tariflich festgelegt wurden. Das ist pure Kaffeesatzleserei und Panikmache.
Ach ja, sie wollen doch Kultur retten, nicht? Warum setzen Sie dann nicht bei anderen (viel höheren) Kostenpunkten an? Warum sollen gerade Kulturschaffende, wie die Urheber in der GEMA, jedes schlecht durchdachte Geschäftsmodell durch Verzicht subventionieren? Warum nicht die Vermieter, Getränkelieferanten usw.? Finanzielle Subventionierung von Kultur ist auf Aufgabe der Politik, nicht die der Kulturschaffenden, die von ihrer Arbeit auch leben wollen.
Herr Hohnen, meinen vollen Respekt für ihre Analyse und für die im positiven Sinn staubtrockene Darstellung.
Ihre Vermutung, dass möglicherweise sogar das Scheitern der Verhandlungen von der DEHOGA in kauf genommen wurde, damit die Größeren unter den Veranstaltern Kleinere außer Betrieb setzen, ist interessant. Dürfte sich aber auf Ballungszentren beschränken.
Vielleicht sollten sich diejenigen Club- und Diskobetreiber dann dem den BDK als Verband ihrer Interessen erwählen.
Wie gut die Lobbyarbeit der DEHOGA wirkt, zeigt sich leider an dem unverständlichen Verhalten des niedersächsischen Ministerpräsidenten.
aber ein haken geht mir nicht aus dem kopf-wenn die disco relativ groß ist ca 1000qm2-aber regelmäßig nur 200 besucher kommen,danngeht bei einem eintrittspreis von 5 € genau die hälfte an die gema…stimmt´s?laut dieser härtefallregelung sollen´s doch aber nur 10% vom eintritt sein…
Die Angemessenheitsregelung ist fester Bestandteil des Tarifs. Das bedeutet, wenn in einer Location mit 1000m² Fläche nur 200 Leute kommen, dann kann der Veranstalter das der GEMA mitteilen und die Vergütung wird auf die 10% gedeckelt bzw. auf die Mindestvergütung. Im konkreten Fall also auf 220.- € (Mindestvergütung). Allerdings ist es schon geschäftlicher Suizid, eine 1000m² Location zu betreiben, wenn man nicht mehr als 200 Gäste hat. Da sollte man wohl besser erstmal an anderen Stellschrauben drehen.
Wenn allerdings die Location so beschaffen ist, dass sie gar nicht mehr als 200 Personen fassen kann, dann kann man das der zuständigen Bezirksdirektion darlegen und diese kann dann die Fläche für die Tarifierung entsprechend reduzieren.
Aber genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer und die Tarife sind da in keinster Weise gerecht.
Ein Beispiel aus unserer Discothek, welche über 2 Dancefloors ( 2 Clubs ) verfügt.
Club 1 = 500 qm
Club 2 = 200 qm
An einem Monatg sind beide Clubs ( Dancefloors ) geöffnet. Jeweils mit einem leicht unterschiedlichen Musikprogramm um mehr Leuten den Anreitz zu geben unser Haus zu besuchen.
In der Regel haben wir hier 400- 500 Gäste, allerdings ist der Eintritt frei !!!
An einem Dienstag habe wir nur Club 1 geöffnet mit ca 250 – 350 Gästen, bei einem Eintritt von 3.- €.
Wenn hier die Härefallregelung zum tragen kommt wären das dann 105.- €, soweit akzeptabel, allerdings ist der Buchhaltärische Aufwand schon groß , da jeder Tag neu angemeldet und berechnet werden muß.
An einem Donnerstag haben wir ebenfalls nur Club 1 geöffnet und einen Durchlauf von maximal 80 Personen bei 3.- € Eintritt. Natürlich kann man hier sagen, dieser Tag ist in keinster Weise retntabel – was aber nur bedingt zutrifft. Denn wir versuchen hier hier unseren Gästen die Möglichkeit zu geben auch unter der Woche zu ihrer Musik zu tanzen und sich mit Gleichgesinnten zu treffen.
Freitags und Samstags sind beide Clubs geöffnet , wobei die Durchlaufzahlen an einem Freitag bei ca, 1300 Personen und Samstags bei ca 500 Personen bei 4.- € Eintritt liegen.
Bedeutet, selbst an einem Samstag müßte die Härtefallregelung bei uns zum tragen kommen.
Freitags habe ich dann das zusätzliche Problem das wir freien Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren haben. Das sind in der Regel immer so zwischen 400 – 500 Jugendliche.
Für uns ist die gesamte Woche eine Mischkalkulation – mit der wir so hinkommen. Es sei noch angemerkt, dass wir unseren Betrieb seit 29 Jahren führen, und die Zeiten wirklich nicht besser werden.
Erstmal Danke für diesen sachlichen und konstruktiven Kommentar.
Zu Freitags und Samstags: An beiden Tagen werden ja tarifliche 700m² berechnet, wobei die GEMA von einem Gast pro m², also insgesamt 1400 Gäste berechnet. Sie haben insgesamt an beiden Tagen 1800 Gäste und abzüglich der Jugendlichen am Freitag 1300-1400 zahlende Gäste, was sich dann ja in etwa mit der Tarifierung deckt.
Die Frage ist, ob es sich lohnt, dann für Samstags die Angemessenheitsregelung in Anspruch zu nehmen oder lieber regulär zu zahlen und die Rabatte (20% Gesamtvertragsnachlass + bis zu 10% bei Pauschalverträgen) zu nutzen.
Das müsste man konkret durchrechnen und sich dann für die beste Option entscheiden.
Was ich mich gerade frage ist, Warum Sie an Donnerstagen trotz des geringeren Durchlaufs den größeren Floor öffnen. Wäre es nicht sinnvoller, den kleineren Floor zu nutzen? Hier läge die Vergütung ohne Rabatte bei 60.-€ anstatt bei 150.-€. Ob es betriebswirtschaftlich überhaupt Sinn macht, an diesem Tag zu öffnen, müssen Sie natürlich entscheiden. Aber diese Entscheidungen können Sie nicht der GEMA vorwerfen, da diese natürlich davon ausgeht, dass ein Geschäftsmann sein Geschäft profitabel führt und an unrentablen Tagen nicht öffnet oder eben diese Tage optimiert.
Alles in Allem müsste es möglich sein, hier mit der zuständigen Bezirksdirektion zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Leichter wäre es natürlich, wenn DEHOGA & Co sich endlich mit der GEMA an einen Tisch setzen würden und tarifliche Regelungen für Fälle wie den Ihren fänden. Das könnte dann zum Beispiel so ausehen, dass ein Betreiber, der nachweisen kann, dass an Öffnungstag X immer nur maximal XY Gäste kommen, für diesen Tag immer entsprechend tarifiert wird und er sich im Gegenzug dazu verpflichtet, Nachzahlungen zu leisten, wenn die Zahl der Gäste XY% höher ist, als tarifiert. Oder aber sich verpflichtet, auf Wunsch die Zahlen für diesen Tag an die GEMA zu übersenden, so dass die GEMA das stichprobenartig überprüfen kann. Möglichkeiten gäbe es da einige.
Allerdings sind das Lösungen, die nur im Dialog möglich sind und wenn ein Verhandlungspartner den anderen in der Öffentlichkeit lieber diskreditiert, als mit ihm zu verhandeln, verbaut er sich solche Lösungen. Hier müssen die Betreiber Druck auf ihre Verbände ausüben, damit diese in ihrem Sinne verhandeln und man so zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen kann.
Das was sie hier zusammenschreiben und rechnen ist größtenteils auch nicht ganz koscher.
ich selbst komme aus berlin und habe hier auch schon ein paar Veranstaltungen durchgeführt. Ich kann es nicht beurteilen wie es in großraumdiskotheken ist, aber hier ticken die Uhren ganz anders, als sie es beschreiben.
Die Clubbetreiber haben hier selbst in langen Clubnächsten in keinsterweise einen Getränkeumsatz von 20€ pro Kopf. In Berlin rechnet man mit 4-7€. Dazu kommt, dass viele der Veranstalter nicht gleichzeitig Clubbesitzer sind, müssen also am Abend Miete für den Club, Gagen an Künstler und Gehälter für Personal bezahlen und dann noch 10% an die Gema. Dann sieht die Welt schon ganz anders aus, vor allem wenn man bedenkt, dass in der Technohochburg Berlin in den angesagtesten Locations nicht einmal GEMA Musik gespielt wird, aber bei einem Song wird gleich die komplette Gebühr fällig.
Eine weitere Frage die ich mir stelle lautet, seit wann bezahlt man Gebühren für eine spekulative Leistung? Die GEMA vermutet oder wahrsagt, wenn ein club 300 m² hat, dann passen da bis zu 300 Gäste rein und entsprechend zahlt der Veranstalter auch für die maximale Auslastung und Eintrittsgelder in voller Höhe. Ich frage mich wann soetwas mal passieren soll. Rein rechnerisch ist das ja gar nicht möglich! Denn abgesehen davon, dass nicht jeder Veranstaltung maximal ausgelastet ist, bezahlen ja dann auch lange nicht alle Gäste den vollen Eintrittspreis. Viele Tickets gehen auch raus an die Freunde und Helfer der Künstler, Gewinnspielgewinner, Pressevertreter, Labelmenschen, und und und. Also ist es auch bei einem vollen Konzertsaal so, dass der Veranstalter mehr als 10% der Eintrittsgelder bezahlt. Umgekehrt, wenn eine Veranstaltung in einer Disko besonders lange stattfindet also ein hoher Durchlauf stattfindet, kann es passieren, dass die doppelte Anzahl an bezahlenden Gästen GEMA Musik konsumiert, dann hat die GEMA aber auch wieder nur 5% der tatsächlich eingenommenen Gelder erhalten. Ist damit also vollkommener Unfug, wenn die Zielsetzung wirklich wäre, dass man 10 % der Eintrittsgelder kassieren möchte. Hier muss ein Modell gefunden werdne, was sich an den tatsächlichen Umsätzen orientiert.
Wenn sie behaupten, dass die interne Organisation der GEMA nichts mit den Tarifänderungen und der Motivation der GEMA zu tun hätte, dann ist das mit Verlaub ziemlich blauäugig von Ihnen. Denn wie Sie sicherlich wissen kann nur ein geringer Teil der Mitglieder (ca. 5%), die ordentlichen Mitglieder, mitbestimmen wie und zu welchen Konditionen neue Verträge aussehen. Diese ordentlichen Mitglieder sind die erfolgreichsten “Hitproduzenten” oder -autoren die es in Deutschland gibt und deren Kassen klingeln sobald einer ihrer Hits eine hohe Chartplatzierung landet. Welche sich automatisch auf Radioairplays auswirkt und auch die Grundlage für die GEMA Vermutung für Veranstaltungen legt. Denn wenn jan delay oft im Radio gespielt wird und eine Gute Chartplatzierung bekommen hat, dann wird er auch in den Clubnächten zu einem ähnlichen Prozentualen Anteil gespielt, so zumindest die Milchmädchenrechnung der Verwertungsgesellschaft. Das ist schlichtweg Schwachsinn und verdeutlicht schon wer am meisten davon hat, wenn die Einnahmen steigen. Die Ausschüttung erfolgt dann an Hand des errechneten Verteilungsschlüssels.
Also folgendermaßen eine Band spielt live ein konzert mit den eigenen GEMA Songs. Der Veranstalter bezalht die anfallenden GEMA Gebühren entsprechend der Set oder Playliste. Die Band erhält die festgelegten Gebühren für die öffentliche Aufführung ihrer Songs, meistens ist das iwas zwischen 50 und 60 Euro. Wenn wir bei Ihrem Rechenbeispiel bleiben, bezahlt der Veranstalter aber 240€ gebühren. was passiert also mit den Übrigen 180€? Diese kommen in den großen Topf der “nicht zuzuordnenden Gelder” und werden nach dem Verteilungsschlüssel zu den Autoren gebracht. 3 mal dürfen sie raten wer am großzügigsten bedacht wird bei der Ausschüttung, richtig die in den Charts platzierten Hitproduzenten. Die Band die für die Musik bei dem Konzert gesorgt hat bekommt dann vielleicht nochmal einen minimalen Anteil.
Das wäre aber nicht das Bier des Veranstalters, Konsumenten oder sonst eines unwichtigen Geldgebers, behaupten Sie.
Das ist Bullshit behaupte ich! Wir leben nämlich im jahr 2013, die Leute verfolgen den verschissenen Herstellungsprozess ihrer Schokoriegel um zu wissen was mit ihrem Geld passiert und wer davon profitiert. Doch ausgerechnet bei der GEMA muss es Ihnen egal sein? beim wichtigsten Medieninhalt der deutschen Bevölkerung: Musik. Nein die Leute wollen mitbestimmen und sie zahlen gerne, aber halt für ihren Lieblingskünstler und nicht für Dieter Bohlen und Ralf Siegl.
Verstehen Sie mich nicht falsch, die GEMA ist wichtig für die Urheber und ich will sie nicht abschaffen, aber das was hier als vollkommen legitim verkauft werden soll ist es nicht! Anscheinend gibt es auch immer nur die Pro oder Contra Seite. Doch so wird es am Ende zu keiner Einigung kommen. Vor allem nicht wenn man behauptet, dass die GEMA Diskotheken erst ermöglicht. Die GEMA gibt es erst seit dem letzten Jahrhundert, Tanzveranstaltungen und öffentliche Aufführung von Musik gibt es schon so lange wie es intelligente menschen gibt. Die GEMA ist ja nur in einem ökonomisch geprägten Denken von Nöten um Musik zu vergüten, dass die Menschen tanzen und gute Musik hören wollen hat mit der GEMA erstmal wenig zu tun, sondern ist eines der ältestens Vergemeinschaftungsprinzipien die es so gibt. Hochmut kommt vor dem Fall.
Entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, aber leider wurde ihr Beitrag von der Boardsoftware in den Spamordner gebannt und ist mir erstmal durchgegangen. Ich werde mal kurz auf Ihre berechtigten Kritiken eingehen – und dabei Bezug auf die jüngsten Entwicklungen in diesem Disput nehmen.
“Die Clubbetreiber haben hier selbst in langen Clubnächsten in keinsterweise einen Getränkeumsatz von 20€ pro Kopf. In Berlin rechnet man mit 4-7€. Dazu kommt, dass viele der Veranstalter nicht gleichzeitig Clubbesitzer sind, müssen also am Abend Miete für den Club, Gagen an Künstler und Gehälter für Personal bezahlen und dann noch 10% an die Gema.”
Also laut Studien – die in Berlin durchgeführt wurden – setzen sich die Umsätze so zusammen, dass die Türeinnahmen nur etwa 17-20% des Gesamtumsatzes ausmachen und eben vonm diesen ~20% wird die Vergütung dann abgerechnet, so dass die GEMA-Vergütung gerade mal 2% des Gesamtumsatzes ausmacht.
Und dafür, dass sich Clubs mit Fremdveranstaltern das Leben erleichtern und so viele veranstaltungsbezogene Kosten abwälzen können, aber dennoch den Löwenanteil des Umsatzes einfahren, können Sie ja wohl nicht die GEMA verantwortlich machen. Hier ist die Szene selber gefragt, das intern zu regeln – zum Beispiel durch Umsatzbeteiligungen an der Gastro für den Fremdveranstalter etc.
Es kann nicht Aufgabe der GEMA sein, Geschäftsmodell zu alimentieren, die sich zum Nachteil der Urheber und auch solcher Fremdveranstalter etabliert haben.
“Eine weitere Frage die ich mir stelle lautet, seit wann bezahlt man Gebühren für eine spekulative Leistung? Die GEMA vermutet oder wahrsagt, wenn ein club 300 m² hat, dann passen da bis zu 300 Gäste rein und entsprechend zahlt der Veranstalter auch für die maximale Auslastung und Eintrittsgelder in voller Höhe. Ich frage mich wann soetwas mal passieren soll. Rein rechnerisch ist das ja gar nicht möglich!”
Es ist ganz einfach: Der Tarif muss so ausgelegt sein, dass er sich einfach anwenden lässt. Je mehr Aufwand betrieben werden muss, desto höher wäre am Ende auch die Vergütung, da diesem Aufwand rechnung getragen werden muss. Wir dürfen hier auch nicht vergessen, dass es bei Clubs und Discotheken am Abend eine Besucherfluktuation stattfindet, die durch diese Regelung tariflich erfasst wird. Wenn der Abend wirklich schlecht läuft, kann man ja dann auch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen und das Mißverhältnis der Vergütung durch die konkreten Zahlen belegen. Um das umgegehrt zu bewerkstelligen müsste jeder Veranstalter immer und für jede Veranstaltung seine Bücher offenlegen. Ich glaube kaum, dass das wirklich gewünscht ist, denn es würde im Umkehrschluss auch bedeuten, dass z.B. bei mehr als 300 Gästen auf die besagten 300m² eine höhere Vergütung fällig würde.
Zudem wurde mir auf Nachfrage von den Bezirksdirektionen bestätigt, dass man auch immer auf örtliche Besonderheiten eingehen können. Hat also Laden XY belegbar jeden Mittwoch nur eine Auslastung von maximal 50%, dann kann bei der Bezirksdirektion schon im Voraus dieser Tag immer entsprechend abgerechnet werden und man muss nicht im Nachhinein immer den Härtefall beantragen.
“Viele Tickets gehen auch raus an die Freunde und Helfer der Künstler, Gewinnspielgewinner, Pressevertreter, Labelmenschen, und und und. Also ist es auch bei einem vollen Konzertsaal so, dass der Veranstalter mehr als 10% der Eintrittsgelder bezahlt.”
1. Entschuldigung, aber das sind Promotionmaßnahmen des Veranstalters, wenn er Freikarten rausgibt. Warum sollen die Urheber dafür die Kosten tragen?
2. Konzerte sind von dem neuen Tarif gar nicht betroffen. Für diese gilt weiterhin der KOnzerttarif U-K, bei dem sehr genau nach konkreten Zahlen tarifiert wird.
“Wenn sie behaupten, dass die interne Organisation der GEMA nichts mit den Tarifänderungen und der Motivation der GEMA zu tun hätte, dann ist das mit Verlaub ziemlich blauäugig von Ihnen. Denn wie Sie sicherlich wissen kann nur ein geringer Teil der Mitglieder (ca. 5%), die ordentlichen Mitglieder, mitbestimmen wie und zu welchen Konditionen neue Verträge aussehen.”
Das habe ich nie behauptet. Allerdings geben die Mitglieder nur die Richtung vor und segnen den Tarif nachher ab. Die genaue Ausarbeitung erfolgt dann von Fachleuten gemäß dem Willen der Mitglieder. Und dass nur 5% volles Stimmrecht haben, liegt daran, dass eben diese 5% 80% der Gesamttantiemen erwirtschaften. Aus diesem Grunde haben sie eben etwas mehr Stimmgewicht, als solche Mitglieder, die kaum oder gar kein Aufkommen haben. Und das ist auch gut so.
Oder mal anders gefragt: Angenommen sie wären an einem Unternehmen beteiligt und man würde in einem Meeting die Marschrichtung fürs nächste Quartal besprechen. Wessen Vorschläge würden Sie eher in betracht ziehen, die derjenigen, deren Abteilungen boomen oder die der Mitarbeiter, die deren Umsätze stagnieren oder gar rückläufig sind?
Hätte jedes Mitglied automatisch volles Stimmrecht, dann wäre die GEMA ratzfatz von Lobbyisten der Veranstalter, Dehoga, Labels & Co unterwandert, die dann ihre Interessen zu Lasten der Urheber durchsetzen könnten. Ein gruseliger Gedanke. Das wäre so, als würden Betriebsräte durch Vertreter der Arbeitgeber unterwandert.
Aber auch alle anderen Mitglieder können über ihre Delegierten Einfluss auf die Entscheidungen nehmen. Wer was anderes behauptet, der lügt.
Übrigens: Warum hat bei der letzten HV das GEMA-Mitglied Bruno Kramm lieber anderenorts in irgendwelche Mikrofone trompetet, anstatt sich auf der HV einzubringen und etwas zu verändern?
“Also folgendermaßen eine Band spielt live ein konzert mit den eigenen GEMA Songs. Der Veranstalter bezalht die anfallenden GEMA Gebühren entsprechend der Set oder Playliste. Die Band erhält die festgelegten Gebühren für die öffentliche Aufführung ihrer Songs, meistens ist das iwas zwischen 50 und 60 Euro. Wenn wir bei Ihrem Rechenbeispiel bleiben, bezahlt der Veranstalter aber 240€ gebühren. was passiert also mit den Übrigen 180€? Diese kommen in den großen Topf der “nicht zuzuordnenden Gelder” und werden nach dem Verteilungsschlüssel zu den Autoren gebracht.”
Also nochmal: Wenn eine Band spielt, dann hat das nichts mit den neuen Tarifen zu tun, sondern mit dem Tarif U-K für Konzerte, der unverändert bleibt. Wenn die Band brav ihre Musikfolgen ausfüllt und das Häkchen für die Nettoeinzelverrechnung setzt, dann erhalten die Urheber auch genau die Summe, die Ihnen zusteht. Also wenn der VA 240€ zahlt und nettoeinzelverrechnet wird, fließt gar nichts in den großen Topf, sondern kommt genau bei denen an, denen es zusteht. In den Wgroßen Topf” fließen nur solche Gelder, die keinem Urheber zugeordnet werden können. Zum Beispiel eben aus Pauschalen. Das ist aber bei Konzerten mit Musikfolge und Nettoeinzelverrechnung nicht der Fall.
Zudem hat sich mit dem neuen Verfahren “INKA” gerade auch für die “kleinen Lichter” vieles verbessert. Und, ob man es glaubt oder nicht, auch die ganz großen bösen Ordentlichen haben mehrheitlich dafür gestimmt auf der HV.
“Vor allem nicht wenn man behauptet, dass die GEMA Diskotheken erst ermöglicht.”
Und doch ist es genauso. Die Musik der Urheber, die die GEMA vetritt – das sind zum einen die deutschen Urheber und zum anderen die Urheber in ausländischen VGs, deren Repertoire/Rechte die GEMA in Deutschland wahrnimmt – machen etwa 90% der bundesweit öffentlich aufgeführten Musik auch in Discos aus. Ohne die GEMA müsste jeder Veranstalter mit jedem dieser Urheber einzeln abrechnen und jeder dieser Urheber könnte gegenüber den Veranstalern, die seine Werke aufführen, seine Rechte geltend machen und Zahlungen dafür fordern. Da aber seriöse Veranstalter GEMA zahlen, bekommen Sie dadurch Rechtssicherheit. Sprich: kein Urheber kann nachträglich irgendwas von ihnen fordern.
Aber vielleicht sollte man ja mal die VGs für ein Jahr abschaffen und mal schauen, was dann passiert. Sagen wir mal, es werden in einer Disco 20 Werke pro Stunde gespielt. Nach 10 Stunden hätten wir 200 Werke und diese wären vielleicht von 160 verschiedenen Urhebern. Mit all diesen 160 Urhebern müsste der Veranstalter individuelle Vergütungsverträge abschließen. Was das wohl für ein Aufwand wäre … aber vielleicht würden manche erst dann begreifen, dass die böse GEMA gar nicht so böse ist.